Die Anwendung der neuen Vorschrift zur Berechnung der Dosen durch Ableitungen kerntechnischer Anlagen, die sog. „AVV Tätigkeiten“ (Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ermittlung der Exposition von Einzelpersonen der Bevölkerung durch genehmigungs- oder anzeigebedürftige Tätigkeiten vom 08.06.2020) ersetzt die bisherige AVV zu § 47 der Strahlenschutzverordnung vom 28.08.2012. Unterschiede bestehen an diversen Stellen, insbesondere im Rechenmodell für die luftgetragene Ausbreitung von Radionukliden und im Dosismodell sowie im Ausbreitungsmodell bei Ableitungen mit dem Abwasser. Betreiber kerntechnischer Anlagen haben sehr hohes Interesse daran zu erfahren, in welcher Weise sich diese Änderungen bei der künftigen Anwendung der AVV Tätigkeiten auf geplante Ableitungen (prospektiv) und tatsächliche Ableitungen (retrospektiv) auswirken. Im Raum steht die Frage, ob sich durch die Änderungen ggf. rechnerische Grenzwertüberschreitungen ergeben könnten, wo die bisherigen Modelle deutliche Unterschreitungen der Grenzwerte gezeigt haben (die Grenzwerte für die eff. Dosis sind in der neuen Strahlenschutzgesetzgebung unverändert geblieben).
BS führt mittlerweile routinemäßig Rechnungen auch nach der neuen AVV Tätigkeiten durch, im Auftrag einiger Betreiber kerntechnischer Anlagen auch explizit als Vergleichsrechnung zu bisherigen AVV nach § 47 StrlSchV alter Fassung. Hierbei zeigt sich, dass für die bisher einbezogenen Standorte insbesondere im Ausbreitungsmodell für den Luftpfad, für den nun ein Lagrange’sches Partikelmodell anstelle des bisherigen Gauß-Fahnen-Modells angewendet werden muss, keine wesentlichen Änderungen der berechneten Konzentrationen auftreten, wenn mit sinnvoll gewählten Partikelgrößenverteilungen gerechnet wird. An der Einschätzung der Genehmigungsfähigkeit von Anlagen und Einrichtungen werden sich daher keine Änderungen ergeben. Allerdings ist die Wahl der Partikelgrößenverteilung ganz essenziell für die korrekte Bewertung. Hierzu verfügt BS aus erster Hand über Messergebnisse aus umfangreichen, selbst ausgeführten Messkampagnen in Kernkraftwerken im Rückbau, auf deren Basis realistische Verteilungsdaten ermittelt werden können. Durch diese Ergebnisse und unsere schon drei Jahrzehnte umfassende Erfahrung in Ausbreitungsrechnungen sind wir somit in der Lage, eine überkonservative Wahl oder Vorgabe von Parametern bei Ausbreitungsrechnungen wirksam abzuwenden. Wir bieten Ausbreitungsrechnungen und Dosisermittlungen im Sinne von §§ 99-101 StrlSchV nunmehr nach alter und neuer Berechnungsvorschrift an.