Mit der Novellierung der Strahlenschutzgesetzgebung 2018 können seit 2019 Behörden strahlenschutzrechtliche Sachverständige auch im Bereich der Exposition durch natürlich vorkommende radioaktive Stoffe (NORM) bestimmen.
Die Brenk Systemplanung GmbH wurde nun unlängst als Sachverständiger für die Prüfung von Arbeitsplätzen mit Exposition durch natürlich vorkommende Radioaktivität nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StrlSchG bestimmt. Mit dem Bescheid der Bezirksregierung Köln wurden hierbei auch fünf Kolleginnen und Kollegen benannt, als offizielle „prüfende Personen“ (d. h.: Sachverständige) tätig zu werden.
Wir sind stolz, dass unsere große Professionalität und hohe Erfahrung im Bereich NORM, die wir über Jahrzehnte im Dienste unsere Kunden aufgebaut haben, nun in dieser Weise gewürdigt werden. Und wir freuen uns, Sie auch weiterhin in Ihren vielfältigen Fragestellungen kompetent, verlässlich und unabhängig beraten und unterstützen zu können.
Weitere Informationen hierzu finden Sie unter der Themenseite „Natürliche Radioaktivität (NORM) und Radon“ oder sprechen Sie uns einfach an.