Im Zusammenhang mit der Genehmigung und dem Betrieb kerntechnischer Anlagen umfassen unsere Dienstleistungen folgende Tätigkeiten:
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- Unterstützung im Genehmigungsverfahren
- Führung von Betriebshandbüchern
- Auslegung von Abschirmungen
- Dosisabschätzung für das Personal im Sinne der
- „Richtlinie für die physikalische Strahlenschutzkontrolle zur Ermittlung der Körperdosen“ (RiPhyKo),
- „Richtlinie für den Strahlenschutz des Personals bei der Durchführung von Instandhaltungsarbeiten in Kernkraftwerken mit Leichtwasserreaktor“ (IWRS I) und der
- „Richtlinie für den Strahlenschutz des Personals bei Tätigkeiten der Instandhaltung, Änderung, Entsorgung und des Abbaus in kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen“ (IWRS II)
- Berechnung der Aktivierung von metallischen Komponenten und Gebäudestrukturen
- Erstellung von sicherheitstechnischen Bewertungen
- Berechnungen der Kritikalität und des Abbrandes
- Ausbreitungs- und Dosisberechnung gemäß § 47 Strahlenschutzverordnung von 2001 (StrlSchV (2001)) für den Normalbetrieb1
- Störfallbewertungen gem. §§ 49 und 50 StrlSchV (2001)
- Bewertung auslegungsüberschreitender Ereignisse (entsprechend „Sicherheitsüberprüfung gemäß § 19a des Atomgesetzes – Leitfaden Probabilistische Sicherheitsanalyse –“ (PSA Stufe 2 und Stufe 3))
- Gewässerökologische Berechnung der Strahlenexposition von Flora und Fauna
1 Hinweis: Auf Grundlage der für 2019 erwarteten neuen Allgemeinen Verwaltungsvorschrift („AVV Tätigkeiten“) nach § 100 Abs. 3 Strahlenschutzverordnung von 2018 (StrlSchV (2018)) werden wir künftig auch Ausbreitungs- und Dosisberechnungen gemäß §§ 99, 100 und 101 StrlSchV (2018) anbieten können.
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