Wir unterstützen Sie bei der Erfüllung Ihrer Verpflichtung zur Bestellung Ihrer Betriebsbeauftragten für
- Immissionsschutz, gem. § 53 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
- Gewässerschutz, gem. § 64 (2) Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
- Abfall, gem. § 59 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
- Gefahrgut, gem. § 3 Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG) und Ihres
- Störfallbeauftragten, gem. § 58 (b) Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG).
Unsere Beauftragten erfüllen die fachlichen Voraussetzungen und verfügen über große Erfahrung als externe Beauftragte und im Umgang mit Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden.