Arbeiten im Bereich Strahlenschutz, Kerntechnik und Stilllegung kerntechnischer Anlagen gehören seit fast vier Jahrzehnten zu unserer Kernkompetenz.
Wir verfügen über eine umfangreiche Toolbox für alle Arten radiologischer Bewertungen, von der Ermittlung von anlagenspezifischen Freigabewerten und Freigaberegelungen über die Berechnung der Aktivierung von Reaktordruckbehälter, Einbauten und Biologischem Schild in Kernkraftwerken bis hin zu Expositionsberechnungen für den Einsatz des Personals in Strahlenfeldern und Inkorporationsabschätzungen, und wenden diese Verfahren im Auftrag diverser kerntechnischer Anlagen im In- und Ausland an.
Diese radiologischen Bewertungen im engeren Sinne werden ergänzt durch unsere jahrzehntelange Erfahrung mit der Modellierung der Ausbreitung von Radionukliden in Umweltmedien. Durch Zusammenführung von chemischen, geologischen und hydrogeologischen mit radiologischen Bewertungsmethoden sind wir in der Lage, anspruchsvolle und komplexe Sicherheitsbewertungen für kerntechnische Anlagen, radiologische Altlasten, Zwischen- und Endläger für radioaktive Abfälle und Freisetzungen nach Stör- und Unfällen durchzuführen. Beispiele hierfür sind die Bewertung der Sanierung der Wismut-Altlasten in Sachsen und Thüringen, die radiologische Einschätzung der Ablagerungen radioaktiver Abfälle in der Exclusion Zone um das Kernkraftwerk Chernobyl, die Sicherheitsanalysen für das Endlager Morsleben (ERAM) und die Schachtanlage Asse II, aber auch Analysen der Freisetzungen aus kerntechnischen Anlagen nach § 47 StrlSchV a.F. im Normalbetrieb und nach §§ 49 und 50 StrlSchV a.F. bei Störfällen.
Diese Bewertungsmethoden werden ergänzt durch unsere eigene Messtechnik, die wir für Analysen und Messungen vor Ort sowie für die Auswertung entnommener Proben im eigenen Labor einsetzen.
Unsere Expertisen fließen in formelle Bewertungen und Gutachten ein, die wir beispielsweise im Rahmen von kerntechnischen Genehmigungsverfahren erstellen. Ferner bilden unsere Arbeiten die Grundlage verschiedener Regelungen in der Strahlenschutzverordnung: die Freigabewerte in Anl. III Tab. 1 StrlSchV, die Liste der zu berücksichtigenden NORM-Rückstände und die zugehörigen Freistellungsregelungen in Anl. XII StrlSchV und auch die neuen Freigrenzen und Freigabewerte gemäß Anh. VII Tab. A Teil 1 der EU-Grundnormen von 2013 stammen aus unserem Hause bzw. sind unter maßgeblicher Beteiligung von Experten aus unserem Hause in den internationalen Gremien berechnet worden.
Die hohe Wertschätzung unserer Experten zeigt sich auch in der Berufung in die ESK sowie die SSK und deren Ausschüsse.
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