Das Strahlenschutzgesetz unterscheidet zwischen künstlich erzeugten radioaktiven Stoffen, die beispielsweise im Zusammenhang mit der Kernenergie oder medizinischen Anwendungen auftreten, und Stoffen mit natürlich vorkommender Radioaktivität (NORM) aus industriellen Prozessen (z. B. Bergbau, Geothermie, Öl- und Gasgewinnung).
Es gelten besondere Vorschriften zum Schutz vor Strahlung, die von NORM ausgeht. Diese Vorschriften betreffen sowohl den geplanten Umgang mit NORM als auch Situationen, in denen NORM bereits vorhanden ist (z. B. NORM in Lebensmitteln, im Wasser und Baustoffen).
Wir unterstützen Sie in vielfältiger Weise, damit Sie den Vorschriften genügen können, z. B. durch
- Erstellung von Strahlenschutzkonzepten für Beschäftigte,
- Abschätzung der Strahlenexposition der Bevölkerung und der Beschäftigten,
- messtechnische und gutachterliche Überwachung von Sanierungsmaßnahmen,
- Erstellung von Konzepten zur Beseitigung von NORM,
- Wahrnehmung der Aufgaben eines Strahlenschutzbeauftragten sowie
- Erstellung von Baustoff- und Transportzertifikaten.