Durch die Stilllegung und den Rückbau von kerntechnischen Anlagen nach § 7 Atomgesetz (AtG) fallen radioaktive Reststoffe an, die entweder nach Freigabe rezykliert, als konventionelle Abfälle freigegeben oder als radioaktive Abfälle entsorgt werden müssen.
Wir unterstützen unsere Kunden sowohl bei der Erstellung von Freigabekonzepten als auch beim Umgang mit radioaktiven Abfällen.
Bei der Freimessung setzen wir eigenes Personal und Messtechnik vor Ort ein und bieten unsere eigens entwickelte Software zur Unterstützung des Freigabeprozesses an.
Unsere Dienstleistungen im Bereich der Freigabe gem. § 29 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) umfassen insbesondere die
- Erstellung von Freigabekonzepten,
- Durchführung von Freigabemessungen für Materialien, Gelände und Gebäude,
- Herleitung von Freigabewerten im Einzelfall (gem. § 29 Abs. 2 Satz 3 StrlSchV) für metallische Reststoffe, Gebäude, Bauschutt, Standorte,
- Unterstützung beim Übergang auf die neuen Freigaberegelungen 2017/2018,
- Unterstützung bei der Auswahl geeigneter Messtechnik,
- Auslegung der Messtechnik nach DIN ISO 11929 und DIN 25457,
- Erstellung der Freigabedokumentation,
- Softwaretechnische Unterstützung des Freigabeprozesses und die
- Nachbewertung von Altabfällen.
Unsere Dienstleistungen im Bereich des Umgangs mit radioaktiven Abfällen umfassen insbesondere die
- Erstellung von Abfall- und Reststoffkonzepten,
- softwareunterstützte Planung von Zerlegung und Verpackung radioaktiver Abfälle,
- Auslegung von Verpackungen bzgl. Konrad-Annahmebedingungen,
- Sortierung und Umpackung radioaktiver Abfälle aus bestehenden Gebinden,
- Bewertung der Integrität von Abfallgebinden,
- Erstellung der Abfalldeklaration,
- Erstellung von Ablaufplänen für Abfallgebinde,
- Konzepte für die Abfallbehandlung und Planung von Abfallbehandlungseinrichtungen sowie
- Sicherheitsbewertungen für die (Langzeit-)Zwischenlagerung und die Bewertung von Lagereinrichtungen.